Pflichtseiten einer belgischen Website
Impressum, Datenschutz, Verkaufsbedingungen, Cookie-Banner: Was eine belgische Website zeigen muss – und was passiert, wenn sie es nicht tut.
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Das ist der Teil eines Projekts, über den niemand gern spricht, und meistens der, den man zu spät entdeckt. Eine belgische Geschäftswebsite muss bestimmte Angaben zeigen. Dass diese Seiten fehlen, fällt nicht auf – bis zu dem Tag, an dem jemand sie sucht.
Hier ist, was gebraucht wird, in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit.
Das Impressum
Das ist die Ausweisseite Ihrer Website. Das belgische Wirtschaftsgesetzbuch verlangt von jedem, der online geschäftlich tätig ist, identifizierbar zu sein. Konkret: Ein Besucher muss erkennen können, wer hinter der Website steht, ohne recherchieren zu müssen.
Dazu gehören:
- Name oder Firmenbezeichnung und Rechtsform
- Anschrift des Sitzes
- Unternehmensnummer (ZDU) und gegebenenfalls die Mehrwertsteuernummer
- eine E-Mail-Adresse und möglichst eine Telefonnummer
- wer die Website hostet
Was am häufigsten überrascht: Auch eine Tätigkeit ohne eigene Gesellschaft muss sich ausweisen. Ein Selbstständiger als natürliche Person, eine Vereinigung oder eine Tätigkeit über eine geteilte Gesellschaft wie Smart: In allen Fällen muss die Einheit erscheinen, die die Rechnung stellt.
Diese Seite ist die günstigste in der Erstellung und die sichtbarste bei einer Kontrolle. Es gibt keinen Grund, sie wegzulassen.
Die Datenschutzerklärung
Sobald eine Website personenbezogene Daten erhebt, gilt die DSGVO. Und „Daten erheben" ist weiter gefasst, als man denkt: ein Kontaktformular, ein Newsletter, ein Werkzeug zur Reichweitenmessung, selbst eine IP-Adresse in einem Server-Protokoll.
Die Seite muss in verständlicher Sprache sagen:
- welche Daten erhoben werden und auf welchem Weg
- wozu sie dienen
- wie lange sie aufbewahrt werden
- mit wem sie gegebenenfalls geteilt werden
- wie man seine Rechte ausübt: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch
Die klassische Falle ist die von einer anderen Website kopierte Erklärung. Sie beschreibt dann Verarbeitungen, die Sie nicht durchführen, und verschweigt jene, die Sie durchführen. Das schützt vor nichts.
Die Verkaufsbedingungen
Sie sind nur verpflichtend, wenn Sie verkaufen – Waren oder Dienstleistungen. Sobald das der Fall ist, sind sie jedoch nicht mehr optional.
Beim Verkauf an Verbraucher sieht das europäische Recht unter anderem ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen vor. Weist Ihre Website nicht darauf hin, kann sich diese Frist erheblich verlängern. Das ist das typische Versäumnis, das am Tag des Starts nichts kostet und am Tag eines Streits sehr viel.
Die Bedingungen decken in der Regel Bestellung, Preise, Zahlung, Fristen, Gewährleistung, geistiges Eigentum, Haftung und anwendbares Recht ab.
Das Cookie-Banner
Es ist von den vieren das am schlechtesten umgesetzte, weil es wie eine gestalterische Formalität behandelt wird, obwohl es um Einwilligung geht.
Die Regel ist schnell gesagt: Was für den Betrieb der Website nicht zwingend nötig ist, darf vor der Zustimmung des Besuchers nicht gesetzt werden. Google Analytics ist für den Betrieb einer Website nicht nötig. Es darf also nicht laden, solange niemand geklickt hat.
Ein Banner mit „durch die weitere Nutzung stimmen Sie zu", das seine Messwerkzeuge längst geladen hat, holt keine Einwilligung ein – es verkündet sie. Ein gültiges Banner lässt das Ablehnen genauso leicht zu wie das Zustimmen und speichert die Entscheidung.
Womit anfangen
Fehlen auf Ihrer Website alle vier, ist die Reihenfolge dieses Artikels die sinnvollste: zuerst das Impressum, weil es eine Stunde dauert; dann der Datenschutz, weil er alle betrifft; die Verkaufsbedingungen, wenn Sie verkaufen; das Cookie-Banner, wenn Sie Ihre Reichweite messen.
Sie können sich unsere ansehen, sie sind am Fuß jeder Seite verlinkt: Impressum, Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Und wenn Sie bei null anfangen: Diese Seiten gehören zu dem, was wir mit einer Website liefern – siehe Website erstellen lassen.
Eine letzte Einordnung: Dieser Artikel beschreibt gängige Praxis, er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer regulierten Tätigkeit oder einem Onlineshop mit besonderen Anforderungen lassen Sie Ihre Bedingungen von jemandem prüfen, dessen Beruf das ist.